Straßenhunde und Streunerkatzen aus dem Ausland – Vorsicht bei der Mitnahme

Im Urlaub begegnen wir oft herrenlosen und verwahrlosten Straßenhunden und Streunerkatzen, insbesondere in südlichen und osteuropäischen Ländern. Es ist verständlich, dass wir sie am liebsten alle retten und mit nach Hause nehmen möchten. Doch das ist nicht einfach.

Wenn wir ein Straßentier nach Österreich mitnehmen möchten, ist eine sorgfältige Planung erforderlich. Zunächst müssen wir gesetzlichen Bestimmungen genau beachten. Gleichzeitig müssen wir die Reise mit dem Tier organisieren und beispielsweise mit der Fluggesellschaft abstimmen.

Einreise aus einem EU-Mitgliedsstaat

Für die Einreise aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Österreich benötigen wir einen gültigen EU-Heimtierausweis, der von einem autorisierten Tierarzt oder einer entsprechenden Behörde im Urlaubsland ausgestellt wurde. Darüber hinaus müssen Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Nummer im Heimtierausweis eingetragen ist. Eine gültige Tollwutimpfung ist ebenfalls vorgeschrieben und muss im Heimtierausweis mit Unterschrift und Stempel des Tierarztes vermerkt sein. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen, um wirksam und gültig zu sein. Auch Hunde- und Katzenwelpen benötigen eine gültige Tollwutimpfung. Welpen dürfen erst im Alter von 12 Wochen geimpft werden, und die Wirkung der Tollwutimpfung dauert weitere 3 Wochen. Das bedeutet, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Österreich einreisen dürfen. Es gibt auch ein absolutes Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen und deren Mischungen.

Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland

Wenn wir ein Tier aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland wie Ägypten, der Türkei, Marokko oder Thailand nach Österreich mitnehmen möchten, wird es noch komplizierter. Neben den oben genannten Voraussetzungen innerhalb der EU ist ein Bluttest erforderlich. Dieser Tollwutantikörpertest muss in einem zugelassenen EU-Labor durchgeführt werden, und das zu testende Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden. Nach der Blutentnahme muss das Tier weitere 3 Monate warten, bevor es nach Österreich einreisen darf. Von der ersten Tollwutimpfung bis zur Reise dauert es also mindestens 4 Monate (bei Welpen 7 Monate). Wenn wir die Einreisebestimmungen nicht einhalten, drohen Probleme. Illegal eingeführte Tiere werden am Flughafen in Österreich beschlagnahmt und für drei Monate unter Quarantäne gestellt.

Auch vor Ort kann geholfen werden

Es ist jedoch nicht immer notwendig, ein Tier zu adoptieren und mitzunehmen. Auch vor Ort im Urlaubsland können wir helfen. Verletzten Tieren sollte immer sofort und unmittelbar geholfen werden. Da Tierarztkosten im Ausland oft hoch sind und Einheimische sich die Behandlung oft nicht leisten können, ist eine tierärztliche Unterstützung vor Ort eine gute Möglichkeit, um zu helfen. Eine Futterspende ist eine weitere Option, um Straßentieren vor Ort etwas Gutes zu tun. Die Unterstützung einer örtlichen Tierschutzorganisation ist langfristig am effektivsten.

Es ist wichtig, dass wir uns bewusst sind, dass die Mitnahme von Tieren in ein anderes Land mit vielen rechtlichen Bestimmungen verbunden ist. Informiert euch bitte im Voraus gründlich über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes und holt gegebenenfalls professionelle Unterstützung von Tierärzten oder Tierschutzorganisationen ein. Nur so können wir sicherstellen, dass das Wohl des Tieres gewährleistet ist und wir keine rechtlichen Probleme bekommen.

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